Wartung
Wartung von Feuerlöschgeräten, RWA-Anlagen & mehr
im Bezirk Bruck an der Leitha
Die Brandschutztechnik Resel GmbH wartet für Sie Feuerlöschgeräte, RWA-Anlagen, Nass- und Trockensteigleitungen sowie Brandschutztüren und Feststellanlagen.
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Feuerlöschgeräte
Mobiler Prüfdienst - Prüfung alle zwei Jahre
Tragbare Feuerlöscher müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft werden. Nach § 20 Z 5 der Versandbehälterverordnung müssen Sachkundige – im Regelfall alle zwei Jahre – eine Überprüfung vornehmen. Wie das geschieht, ist in ÖNORM F 1053 geregelt, die seit 1. November 2004 in aktualisierter Fassung vorliegt. Sie behandelt Überprüfung, Instandhaltung und Kennzeichnung tragbarer Feuerlöscher sowie die Überprüfungsplakette. Weitere Prüfkriterien werden in den Prüf- und Füllvorschriften der Erzeuger geregelt. Nach Feststellung der Einsatzbereitschaft wird die einwandfreie Funktion des Feuerlöschers durch eine Überprüfungsplakette bestätigt.
- Füllungen und Reparaturen werden in unserer durch den TÜV Österreich zertifizierten Werkstätte durchgeführt.
- Durch die EDV-mäßige Erfassung unserer Kunden- und Prüfdaten garantieren wir eine optimale Kundenbetreuung.
- Zur jeder Überprüfung stellen wir einen Standortliste aus, die den Standort, die Typenbezeichnung, das Baujahr, die Gerätenummer und die durchgeführten Arbeiten beinhaltet.
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RWA-Anlagen
Sachkundige Wartung und Instandhaltung von RWA-Systemen für zertifizierte und geprüfte Sicherheit
RWA kann Leben retten — aber nur bei regelmäßiger Wartung.
RWA müssen funktionieren — das verlangt der Gesetzgeber.
In Brandfall müssen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu 100 Prozent verlässlich funktionieren. Regelmäßige Kontrolle und die fachgerechte Wartung sind zahlreichen Normen und Vorschriften wie zu Beispiel in der TRVB S 125 sowie in TRVB S 111 vorgeschrieben. Als Gebäudebetreiber müssen Sie die Funktionssicherheit von RWA-Anlagen nicht nur gegenüber dem Gesetzgeber gewährleisten, sondern auch gegenüber den Menschen, die sich in Ihrem Gebäude aufhalten.
RWA – ihre Bedeutung:
- Sie halten Fluchtwege von den giftigen Rauchgasen frei.
- Sie schaffen eine raucharme Luftschicht und ermöglichen so der Feuerwehr freie Sicht für ein schnelles und zielgerichtetes Eingreifen zur Brandbekämpfung und Evakuierung.
- Sie verzögern oder verhindern die explosionsartige Entzündung der Rauchgase (Flash-Over).
- Sie können einen Vollbrand vermeiden oder hinauszögern.
- Sie verlängern durch thermische Entlastung die Standsicherheit des Gebäudes.
- Sie reduzieren Brandfolgeschäden an Gebäuden und an allen darin befindlichen Gütern.
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Nass- und Trockensteigleitungen
Service von Nass- und Trockensteigleitungen
Unsere Leistungen
Steigleitungen und Wandhydranten sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Brandschutzeinrichtungen und werden von den Mitarbeitern der Betriebe zur Bekämpfung von Entstehungsbränden genutzt. Wir führen für Sie alle erforderlichen Kontrollen, Prüfungen und Wartungen durch, damit die Steigleitungen und Wandhydranten im Brandfall funktionsfähig und einsatzbereit sind. Schäden, die durch Brände verursacht werden, können Sie durch fachgemäß geprüfte und gewartete Brandschutzeinrichtungen minimieren. Und Sie können dadurch vertrauen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Prüfung von „Trocken-Steigleitungen“ laut TRVB F 128
Abnahmeprüfung:
Nach Fertigstellung muss die Steigleitung auf Übereinstimmung mit dieser technischen Richtlinie und auf ihre Funktionsbereitschaft von einer hierzu durch ausreichende Brandschutzerfahrung und Prüfpraxis geeigneten Stelle nachweislich geprüft werden. Über die erfolgte Prüfung ist ein Abnahmebefund zu erstellen. Die Steigleitung ist von einem gewerberechtlich befugten Fachkundigen 2 Minuten lang einer Festigkeitsprüfung mit dem 1,5 fachen Nenndruck (24 bar) und 10 Minuten lang einer Dichtheitsprüfung mit dem Gebrauchsdruck von 12 bar zu unterziehen. Über diese Prüfung ist ein schriftliches Attest auszustellen.
Periodische Überprüfung:
Mindestens einmal jährlich müssen die Steigleitungen mit Ihren Schlauchanschlusseinrichtungen von einem Fachkundigen unterzogen werden. Über die durchgeführte Prüfung ist ein Abnahmebefund zu erstellen.
Periodische Dichtheitsprüfung:
Mindestens alle 4 Jahre ist die Steigleitung von einem hierzu gewerberechtlich befugten Fachkundigen 2 Minuten lang einer Festigkeitsprüfung mit dem Nenndruck von 16 bar an der Einspeisestelle und 10 Minuten lang einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Die durchgeführte Prüfung ist in einem Protokoll zu vermerken.
Prüfung von „Nass-Steigleitungen“ laut TRVB F 128
Abnahmeprüfung:
Nach Fertigstellung muss die Steigleitung auf Übereinstimmung mit dieser Technischen Richtlinie und auf ihre Funktionsbereitschaft von einer hierzu durch ausreichende Brandschutzerfahrung und Prüfpraxis geeigneten Stelle nachweislich geprüft werden. Über die erfolgte Prüfung ist ein Abnahmebefund zu erstellen.
Jährliche periodische Überprüfung:
Mindestens einmal jährlich müssen die Steigleitungen mit ihren Schlauchanschlusseinrichtungen von einem Fachkundigen unterzogen werden. Diese Überprüfungsvorschriften betreffen nur den Brandschutz, die Vorschriften der Wasserlieferungsunternehmen sind darin nicht berücksichtigt. Die durchgeführte Prüfung ist in einem Protokoll zu vermerken.
Vierjährige periodische Überprüfung:
Mindestens alle 4 Jahre ist die Steigleitung von einem hierzu durch ausreichende Brandschutzerfahrung und Prüfpraxis geeigneten Stelle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Ausführung gemäß Abnahmebefund einer Überprüfung zu unterziehen. Weiters sind die Schläuche einer 10-minütigen Dichtprobe mit 12 bar zu unterziehen. Die durchgeführte Prüfung ist in einem Protokoll zu vermerken.
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Brandschutztüren und Feststellanlagen
Wartung von Feststellanlagen / Feststellvorrichtungen an Brand- und Rauchabschlüssen
Moderne Brandschutztüren mit Feststellanlagen sind hochentwickelte sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung lebensrettender Funktionen regelmäßiger Wartung bedürfen.
Sicherheitsprüfungen sind von Gesetzgeber für automatischer Tür- und Toranlagen und für Feststellanlagen vorgeschrieben. Der Betreiber einer solchen Anlage ist verpflichtet, diese Sicherheitsüberprüfung an den Anlagen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen durchführen zu lassen, laut ÖNORM EN 14637.
Periodische Überprüfung nach TRVB B 148:
- Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Verwendungsort ist deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine geeignete Fachkraft zu überprüfen (Installationsattest). Dieses Installationsattest hat das Zusammenwirken der einzelnen Auslösebestandteile sowohl durch Simulation der dem Funktionsprinzip zugrundeliegenden Kenngrößen als auch von Hand aus zu bestätigen.
- Die Feststellanlage muss mindestens einmal monatlich vom Betreiber in eigener Verantwortung überprüft und ständig betriebsfähig gehalten werden (periodische Überwachung). Die Prüfungen dürfen nur von einem Fachmann oder von einer hierfür ausgebildeten Person (z.B. Brandschutzbeauftragter) durchgeführt werden.
- Die unter Punkt 1 und 2 durchgeführten Prüfungen sind in ein eigenes Kontrollbuch oder in das vorhandene Brandschutzbuch einzutragen.
Laut § 7 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung (AstV) gilt:Sind Türen oder Tore zur Gewährleistung der Sicherheit von Arbeitnehmer/-innen, wie insbesondere aus Gründen des Brandschutzes, selbstschließend ausgeführt,
- dürfen deren Selbstschließmechanismen nicht außer Funktion gesetzt werden und
- ist regelmäßig zu kontrollieren, ob die Selbstschließmechanismen ordnungsgemäß funktionieren.